Bei Trennungen und beabsichtigter Ehescheidung von Ehepartnern entstehen neben der emotionalen Belastung viele Fragen, Sorgen und oft Zukunftsängste bei den Beteiligten.
Das Sorge- und Umgangsrecht sind die sensibelsten Bereiche des Familienrechts. Oftmals versucht ein Elternteil nach erfolgter Trennung vom Partner ein Kind an sich zu binden. Im Vordergrund steht aber grundsätzlich das Wohl des Kindes.
Grundsätzlich besteht ein Unterhaltsanspruch der Kinder gegenüber den Eltern. Für minderjährige Kinder besteht sogar eine verschärfte Haftung, es ist wenigstens der Mindestunterhalt zu zahlen.
Zum Thema Ehe- und Familienrecht gehören auch weitere Bereiche wie Lebenspartnerschaften, Gewaltschutz, gemeinsames Wohnungsmietverhältnis bei Trennung, Steuerrecht oder Abstammung/Vaterschaft.
Im Regelfall leben Eheleute ab Eheschließung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Nur durch notarielle, formbedürftige Vereinbarung können die Eheleute einen anderen Güterstand wählen.